Montag, 8. Oktober 2018
Unsere Arbeitswelt hat sich stark gewandelt. Einige Unternehmen bleiben weiterhin klassisch konservativ – in anderen gibt es Tischkicker, Bürohund und vegane Snackboxen. Doch eines haben alle gemeinsam: Einen Chef. Sein Wunsch ist Gebot. Manchmal übertreiben es die Chefs aber ein wenig. Wir zeigen was erlaubt ist und worüber Sie mit Ihrem Chef noch einmal sprechen sollten.

Anrufe im Urlaub

Muss ich im Urlaub arbeiten? Endlich steigen Sie in den Flieger, um den seit Monaten geplanten Urlaub anzutreten. Das Hotel ist bezogen und Sie liegen entspannt bei einem kühlen Getränk am Strand. Noch schnell ein Selfie gemacht, um die daheimgebliebenen etwas zu ärgern, da klingelt Ihr Handy. Sie erkennen die Nummer sofort: Es ist Ihr Vorgesetzter!

Sind Sie verpflichtet im genehmigten Urlaub das Telefonat anzunehmen? Nein! Ihr Urlaub dient der Erholung, Sie müssen währenddessen weder arbeiten noch geschäftlich telefonieren. Gehen Sie nicht an Ihr Handy, ist dies kein Kündigungsgrund. Doch je nach Ihrer Position und wenn Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren können, kann es sinnvoll sein ein kurzes Gespräch zu führen. Beispielsweise, wenn Sie ein Projekt betreuen, welches eine enge Deadline gesetzt hat.
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Genehmigte Urlaube streichen

Darf mein Chef meinen Urlaub nachträglich streichen? Ja! Auch wenn die Cocktails auf Ibiza zum Greifen nah scheinen, kommt es in Ihrem Betrieb zu einer wirtschaftlichen Krise oder einem äußersten Notfall, kann Ihr Chef Ihnen den bereits genehmigten Urlaub nachträglich streichen. Hierzu zählen jedoch nicht Gründe wie kurzfristig entstandener hoher Arbeitsaufwand oder Produktionsengpässe durch wenige Mitarbeiter. https://youtu.be/fqd-kRU7Vjg

Eine Streichung des Urlaubs ist laut Bundesarbeitsgericht tatsächlich nur in absoluten Ausnahmesituationen erlaubt. Ist keine begründete Streichung des Urlaubs gegeben und Sie treten diesen an, hat Ihr Vorgesetzter dadurch keine Kündigungsgründe gegen Sie in der Hand. Bei einer rechtlich korrekten Rücknahme der Urlaubsgenehmigung muss Ihnen der Arbeitgeber Kosten wie Storno- und Umbuchungsgebühren ersetzen.

Nebenjobs annehmen

Kann ein Nebenjob verboten werden? Ist am Ende des Geldes noch zuviel des Monats übrig? Dann bleibt meist nur ein Nebenjob, um das finanzielle Loch zu stopfen. Nebenjobs bieten grundsätzliche keine Kündigungsgründe durch den Arbeitgeber. Doch auch wenn die Berufsfreiheit hier rechtlich zählt, sollten Sie als Arbeitnehmer keinen Nebenjob bei einem direkten Konkurrenten Ihres Unternehmens antreten. Dies darf Ihr Haupt-Arbeitgeber sogar verbieten.

„Mitarbeiter sollten ihre Rechte kennen und müssen sich nicht alles gefallen lassen. Im Zweifel hilft immer ein Gespräch mit dem Vorgesetzten.“ David Patrick Kundler

Private Handynutzung am Arbeitsplatz

Handy rausholen, Nachrichten checken, Antworten schreiben oder einen kurzen Anruf tätigen – ein inzwischen üblicher Zeitvertreib. Darf ein Arbeitgeber die Nutzung Ihres Handys für private Zwecke während der Arbeitszeit verbieten? Ein vollständiges Verbot ist häufig nicht möglich, kann aber erneut unter bestimmten Voraussetzungen durchgesetzt werden. Sehr wohl kann Ihr Vorgesetzter aber die private Nutzung einschränken. Beispielsweise kann Ihnen ein Zeitlimit pro Tag gesetzt oder das private Telefonieren in einem Großraumbüro untersagt werden.

Weiterhin kann die Geschäftsführung das Fotografieren innerhalb der Büroräume verbieten. Selbst das Handy laden ist kein Kavaliersdelikt und gilt als Stromdiebstahl. Erhalten Sie zur Ausführung Ihres Jobs ein Diensthandy von Ihrem Arbeitgeber, kann er hierauf eine private Nutzung erlauben oder dulden. Per se ist dies aber nicht gestattet. Missachten Sie die Vorgaben, kann Ihnen der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen.
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Jenny-Kathleen Zeidler, Vertrieb Privat- und Gewerbekunden:
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Entlassung während einer Krankheit

Während einer Krankheit können Sie nicht gekündigt werden? Falsch gedacht! Besteht kein gesetzliches Kündigungsverbot wie etwa bei Mutterschutz oder bei Betriebsratsmitgliedern, dürfen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer nicht nur während, sondern sogar wegen einer Krankheit kündigen. Wir sprechen hier jedoch nicht von einer Grippe. Nur wenn sich über das Jahr verteilt zu viele Krankheitstage anhäufen, kann es brenzlig werden.

Auch dürfen beispielsweise alkoholkranke Mitarbeiter, die eine negative Zukunftsprognose erhalten, deshalb gekündigt werden. Viele streitige Themen sollten von Arbeitgebern bereits im Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers geregelt werden. So gelten für alle Angestellten dieselben Voraussetzungen und Konflikte können aus dem Weg geräumt werden bevor sie entstehen. Doch gleichzeitig existieren auch viele Mythen und falsche Annahmen unter Arbeitnehmern, die außerordentliche Kündigungsgründe rechtfertigen.
30%
aller Kündigungen in Deutschland werden an einem Montag ausgesprochen.
Quelle: Studie der Anwaltskanzlei Heisse Kursawe Eversheds

Mündliche Kündigungen

Darf ein Chef mir mündlich kündigen? So kennt man es aus vielen amerikanischen Filmen und auch wenn der Vorgesetzte dies zu seinen Angestellten sagen darf, ist die mündliche Kündigung rechtlich nicht bindend. Eine Kündigung muss Ihnen in Schriftform vorliegen. Sie muss jedoch keinen exakten Grund der Kündigung beinhalten. Hören Sie diese Aussage jedoch einmal von Ihrem Chef, sollten Sie sich wohl trotzdem einen neuen Arbeitgeber suchen.

Die Liste der Mythen und falschen Einschätzungen diverser Kündigungsgründe ist lang. Lassen Sie sich im Zweifelsfall professionell durch einen Anwalt beraten und informieren Sie sich über im Vorfeld über Ihre Rechte. Meist ist jedoch der beste Weg, ein direktes Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. So können Streitigkeiten gelöst werden, bevor es unangenehm wird oder gar eine außerordentliche Kündigung droht.
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