Die Pflegeversicherung ist seit dem 1. Januar 1995 verpflichtend. Beamte, die privat krankenversichert sind, müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Die PPV ist beihilfekonform, das heißt, dass der Dienstherr einen Teil der Pflegekosten übernimmt. Alternativ können sich Beamte natürlich auch freiwillig gesetzlich versichern. In diesem Fall sind sie dann über die soziale Pflegeversicherung (SPV) abgesichert. Je nachdem für welche Variante sie sich entschieden haben, sind sie somit über die SPV oder PPV versichert. Sie sind Beamter und unsicher, welche Pflegeversicherung zu Ihnen passt? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gern persönlich.
Seit dem 1. Juli 2023 gilt die neue Pflegereform. Grund sind steigende ambulante und stationäre Pflegekosten. Einige Änderungen gelten erst seit dem 1. Januar 2025. Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung wurden erhöht: Der Höchstbeitrag: 231,53 Euro monatlich. Insgesamt kann der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung über 1.100 Euro betragen. Familien mit Kindern profitieren: Der Beitragssatz richtet sich nun nach der Kinderanzahl. Auch die Leistungen wurden erhöht: Pflegegeld und Pflegesachleistungen stiegen um jeweils fünf Prozent. Was bedeutet das für Ihre persönliche Pflegevorsorge? Lassen Sie uns das gemeinsam besprechen. Schreiben Sie uns oder melden Sie sich telefonisch.
David Patrick Kundler
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Sie fühlen sich körperlich oder psychisch angeschlagen und brauchen im Alltag Unterstützung? Mit Hilfe unabhängiger Gutachter können Sie Ihren Anspruch auf Pflege überprüfen lassen. Ein spezielles Punktesystem berechnet anhand Ihrer Situation Ihren individuellen Pflegegrad – davon hängt die Höhe der Leistungen ab. Am wichtigsten ist die Selbstversorgung (40 %), gefolgt vom Umgang mit Krankheiten (20 %) sowie kognitiven Fähigkeiten, Verhaltensweisen und Alltagsgestaltung (je 15 %). Mobilität zählt 10 %. Je mehr Punkte, desto höher der Pflegegrad. Und damit Ihr Anspruch auf Leistungen.
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Eine Pflegetagegeldversicherung ist eine private Pflegezusatzversicherung. Sie entlastet Sie finanziell im Pflegefall. Und das kommt gar nicht so selten vor: Allein in Deutschland benötigen drei Viertel der Menschen im Laufe ihres Lebens fremde Hilfe. Dank einer privaten Pflegezusatzversicherung (wie zum Beispiel der PflegeTagegeldBest) von David Patrick Kundler zahlen Sie im Pflegefall deutlich weniger aus eigener Tasche.
Die Leistungen hängen vom gewählten Tarif und Ihrem Pflegegrad ab: individuell und flexibel anpassbar, ganz nach Ihren Wünschen. Sie möchten stationär, ambulant oder zu Hause gepflegt werden? Sie entscheiden! Beim Vertragsabschluss legen Sie gemeinsam mit uns einen Tagessatz fest. Ab Pflegegrad 2 wird Ihnen im Pflegefall das vereinbarte Tagegeld täglich oder monatlich ausgezahlt – bis zu 4.500 Euro pro Monat. Ein Leben lang. Und ganz nebenbei profitieren Sie sogar noch von steuerlichen Vorteilen.
Klingt interessant? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Ganz unkompliziert und von überall aus. Schicken Sie uns einfach eine Mail oder Sie rufen uns an. Für Berlin wählen Sie die +49 (0)30 310 18 83. Für Lübeck die +49 (0)451 47 97 49 49. Und wenn Sie gerade auf dem Ku’damm shoppen sind, schauen Sie doch ruhig direkt bei uns vorbei. In Berlin finden Sie uns am Kurfürstendamm 136. In Lübeck in der Großen Burgstraße 23, gleich in der Nähe des Holstentors. Wir freuen uns auf Sie!
Ja, Sie können die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung absetzen. Diese zählen zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen. Zu ihnen gehören auch die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Allerdings gibt es eine Kleinigkeit zu beachten. Denn es gibt eine Grenze von 1.900 € jährlich. Das bedeutet: Liegen die Kosten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung unter der Grenze, können Sie die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung mit angeben. Jedoch nur bis zu den 1.900 €. Wurde das Limit aber bereits erreicht, können Sie die private Kranken- und Pflegeversicherung nicht zusätzlich absetzen.
Wie viel Sie zahlen müssen, hängt von mehreren Faktoren ab. Zum Beispiel davon, für welche Art der Versicherung Sie sich entschieden haben. Bei einer privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) ist zum Beispiel wichtig, wie alt Sie waren, als Sie den Vertrag abgeschlossen haben. Sie sind beihilfeberechtigt? Dann zahlen Sie höchstens 40 % der Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt seit 2025 bei 92,61 Euro monatlich. In der sozialen Pflegepflichtversicherung (SPV) kommt es darauf an, wie viel Geld Sie verdienen: Hier liegt der Beitragssatz für beihilfeberechtigte Personen bei 1,8 % der beitragspflichtigen Einkünfte. Sind Sie über 23 Jahre alt und kinderlos? Dann sind es 2,4 %. Die Regel gilt auch für beihilfeberechtigte Angestellte im öffentlichen Dienst. Auch der Pflegegrad spielt eine Rolle. Dieser wird durch ein Punktesystem ermittelt.
Je mehr Pflege Sie benötigen, desto höher wird Ihre Leistungen vermutlich auch ausfallen. Diese kann in Form von Sachleistungen oder Zahlungen erfolgen. Wenn Sie Beihilfe bekommen können, übernimmt der Dienstherr normalerweise 50-70 Prozent für Pflegeleistungen.
Die Pflegekasse hingegen zahlt die Übrigen, wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind. Und bei privat Versicherten übernimmt die jeweilige Versicherung die restlichen Kosten – je nachdem auf welchen Prozentsatz sich zuvor geeinigt wurde. Und was passiert wenn Sie in den wohlverdienten Ruhestand gehen? In dem Fall wird die Beihilfe erhöht. Der Bemessungssatz liegt somit bei 70 Prozent. Außerdem haben alle Pflegebedürftigen einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich für ambulante Pflege. Dies gilt für alle Pflegegrade.
Alles weitere können wir aber gerne mit Ihnen gemeinsam besprechen. Vielleicht nach einem ausgelassenen Bummel in der schönen Altstadt von Lübeck? Dort finden Sie uns in der Nähe des Holstentors, in der Großen Burgstraße 23. Oder doch lieber in der Hauptstadt? Am Kurfürstendamm 136, freut sich das Team von David Patrick Kundler Ihre Fragen beantworten zu dürfen. Wenn die Zeit knapp ist, können Sie uns aber auch einfach eine Mail zukommen lassen. Oder wir besprechen alles in Ruhe am Telefon. Dafür müssen Sie nichts weiter tun, als folgende Nummern zu wählen: +49 (0)30 310 18 83 für Deutschland und Berlin oder die +49 (0)451 4797 49 49 für die Stadt des Marzipans und der sieben Türme.
Bei einer Pflegerentenversicherung erhalten Sie im Pflegefall eine lebenslange garantierte Rente. Wieviel Sie erhalten, hängt von Ihrem Pflegegrad ab. Es gibt 5 Stück. Je höher der Grad, desto mehr Leistung bekommen Sie in der Regel. Je nach Vertrag können Sie sich sogar flexibel Geld auszahlen lassen. Und wenn Ihnen etwas Schlimmes passiert, besteht gegebenenfalls sogar die Möglichkeit, dass zumindest Ihre Lieben eine Auszahlung erhalten.
Bei Allianz Kundler stehen Ihnen zwei Produkte zur Auswahl:
Wenn Sie sich für die PflegePolice Flexi entscheiden, ist Ihnen Leistung garantiert. Sie entscheiden: Möchten Sie beispielsweise eine umfassende lebenslange Pflegeabsicherung erhalten oder im Todesfall abgesichert sein? Wir sorgen dafür, dass Sie unbesorgt und zuverlässig planen können. Mit einem guten Gefühl von Sicherheit. Eine andere Möglichkeit ist die PflegeRente. Sie müssen nur einmal zahlen und Ihre Pflegevorsorge ist gesichert. Auch Ihre Angehörigen erhalten eine finanzielle Unterstützung, falls Sie von ihnen gehen sollten – selbst wenn Sie zuvor pflegebedürftig waren. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich bei Bedarf Kapital zu entnehmen oder Ihren Versicherungsschutz mit der Zeit anzupassen.
Sie wissen noch nicht, welches Produkt zu Ihnen passt? So geht es jedem von uns manchmal. Deshalb können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Wir verschaffen uns dann gemeinsam einen Überblick über Ihre Lebenssituation. Wir sind in Lübeck in der Altstadt oder in Berlin Charlottenburg am Kurfürstendamm für Sie da. Alternativ können Sie auch über Mail oder (wenn Sie bereits Kunde sind) die MeineAllianz App Kontakt aufnehmen. Oder Sie schnappen sich das Telefon und rufen uns an: Europaweit und in Berlin wählen Sie die +49 (0)30 310 18 83 und für Lübeck die +49 (0)451 4797 49 49.
Rund 5,7 Millionen Menschen sind pflegebedürftig; allein in Deutschland. 14,1 Prozent von ihnen leben in einem Pflegeheim. Und das ist teuer. Vieles muss selbst bezahlt werden. Die Kosten steigen: Laut einer Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) von Januar 2025 könnte sich der Eigenanteil bis 2029 auf 4.000 € pro Monat belaufen. Die Folge: Viele können sich das nicht leisten. Sie sind auf Sozialhilfe angewiesen. Erspartes ist schnell aufgebraucht – inklusive der ohnehin oft zu niedrigen Rente. Woraus setzen sich die Kosten zusammen? Ein kurzer Überblick: Sie bestehen aus dem Eigenanteil für Pflegeleistungen, den Beiträgen für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und einem Anteil zur Finanzierung der Pflegeausbildung. Die Pflegeversicherung übernimmt diese Kosten nur teilweise. Ab Pflegegrad 2 gibt es eine Pauschale.
Seit 2025 erhalten Pflegebedürftige in vollstationärer Pflege:
Wenn Sie Pflegegrad 1 haben, bekommen Sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich. Und das für die komplette vollstationäre Pflege! Je nachdem, wie lange Sie bereits im Heim leben, erhalten Sie von der Pflegekasse einen gestaffelten Zuschlag:
Auch wenn sich dies zunächst vielleicht recht viel anhört, ist es nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Denn dieser Zuschuss ist nur für den Pflegeanteil. Alles andere muss selbst bezahlt werden: Unterkunft, Verpflegung oder Investitionskosten. Laut der AOK mussten 2017 noch durchschnittlich rund 1.750 Euro monatlich zugezahlt werden. Mittlerweile sind es über 3.000 Euro.
Gesamtkosten für einen Platz in der vollstationären Pflege:
Die Gründe: steigende Löhne, teurere Preise für Lebensmittel, Inflation, Kosten für Instandsetzungen und Investitionen. Und obwohl alles auch für die Heime immer teurer wird, erhalten sie keine höheren Leistungen von der Pflegekasse. Immer mehr Einrichtungen scheitern genau daran. Laut Senat mussten in Berlin bereits 13 Heime schließen. Zum Leidwesen der Pflegebedürftigen. Denn die Zahlen wachsen weiter.
Aber keine Sorge. Denn genau dafür gibt es die private Pflegeversicherung von Europas erfolgreichster Allianz Generalvertretung. Mit uns sind Sie für den Fall der Fälle bestens geschützt. Lassen Sie uns gemeinsam überlegen, was Sie sich wünschen und benötigen. Melden Sie sich bei uns per Mail, über das Kontaktformular oder telefonisch. Wählen Sie dazu einfach die +49 (0)30 310 18 83 für Europa und Berlin oder die +49 (0)451 4797 49 49 für Lübeck. Natürlich können Sie auch vor Ort mit unseren Mitarbeitern sprechen. Unser Hauptsitz befindet sich am Kurfürstendamm 136 in Berlin-Charlottenburg. Das Lübecker Team hingegen freut sich auf Ihren Besuch in der Großen Burgstraße 23.
Weitere Informationen zu den aktuellen Eigenanteilen finden Sie auf der Website des Verbands der Ersatzkassen: Eigenanteile in der vollstationären Pflege.