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Rente über den Arbeitgeber

Die bAV kurz erklärt

Rente über den Arbeitgeber

Win-win für Betrieb und Belegschaft

Seit 2018 haben sich die Rahmenbedingungen der bAV verbessert. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) fördert Betriebsrenten kleinerer Betriebe, schafft Anreize für Geringverdiener und erweitert den Förderrahmen von 4 % auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze. Arbeitgeber erhalten Zuschüsse für bAV-Zahlungen an Beschäftigte mit Einkommen bis 2.575 Euro. Es gibt einen Freibetrag in der Grundsicherung, bessere Riester-Förderung und Nachzahlungsmöglichkeiten. Das Opting-out-Verfahren erleichtert den Zugang zur bAV. Die Vervielfältigungsregel wurde vereinfacht. Bei Entgeltumwandlung müssen Arbeitgeber bis zu 15 % Zuschuss zahlen, sofern sie Sozialversicherungsbeiträge sparen.

Stimmen unserer Kunden

Echte Geschichten und Erfolge: Unsere Kunden berichten von ihren Erfahrungen und wie sie mit unserer Unterstützung ihre Ziele erreicht haben. Lassen Sie sich inspirieren!

Alle Kundenstimmen

Ich bin vollends zufrieden! Wer eine kompetente Beratung sucht, ist hier genau richtig. Natürlich kann man bei anderen Versicherungsanbietern Preise vergleichen, aber der Service und die Leistung, die Herr Kundler und die Allianz Versicherung bieten, sind einfach unschlagbar.

Ilona Eisenbraun

Sehr guter Service und kompetente Beratung. Das Team ist freundlich und steht bei allen Fragen schnell zur Verfügung. Ich habe genau die passende Versicherungslösung gefunden, dank der Allianz Versicherung von Herrn Kundler.

Sofía Gómez

Einfach Klasse!! Wir hatten schon mehrere kleine Not-“Felle“. Jedes Mal war das Team hilfsbereit und schnell, und die Abwicklung lief total unkompliziert. Wir können die Hundekrankenversicherung der Allianz Kundler uneingeschränkt empfehlen.

Kira Gudt

5.0
370+ Google-Rezensionen

Sozialpartnermodell: Neue Wege in der bAV

Das Sozialpartnermodell ist eine besondere Form der Betriebsrente mit reiner Beitragszusage. Der Arbeitgeber zahlt einen festen Betrag an eine Versorgungseinrichtung, doch die Höhe der späteren Rente ist nicht garantiert. Kapitalauszahlungen sind ausgeschlossen, es gibt nur Rentenzahlungen. Seit 2018 müssen Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 % zur Entgeltumwandlung leisten, wenn sie dadurch Sozialversicherungsbeiträge sparen. Die Beiträge werden über eine Direktversicherung oder einen Pensionsfonds in einem separaten Anlagestock ohne Garantien angelegt.

Fairster betrieb­licher Alters­vorsorger

Das ist stark: Die Allianz wurde als fairster betrieblicher Altersvorsorger fünf Jahre in Folge von FOCUS-MONEY ausgezeichnet – zuletzt in Ausgabe 33/2024.

  • Testsieger 5 Jahre in Folge
  • Vergleich von 33 Anbietern
  • Note „Sehr gut“ für Fairness
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Wer mit der bAV in die Zukunft seiner Mitarbeiter investiert, investiert in die Zukunft seines Unternehmens.

David Patrick Kundler

Vorteile der bAV mit Allianz Kundler

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Die Allianz Lebens­versicherung erhält die Focus Money Bestbewertung im Langfristvergleich über 5 Jahre.

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Hohe Sicherheit durch starke Finanzen, klugen Umgang mit Risiken und stabile Bilanzen.

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Seit 5 Jahren in Folge als fairster betrieblicher Altersvorsorger von Focus Money ausgezeichnet.

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Versorgungswerke: Ergänzende Vorsorge für Berufsgruppen
mit besonderem Bedarf

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein wichtiger Schritt zur finanziellen Absicherung. Dennoch gibt es bestimmte Berufsgruppen, die entweder keine bAV haben oder deren bAV nicht ausreichend ist. Deshalb sind Versorgungswerke für diese Berufsgruppen notwendig. Sie sind speziell auf die Bedürfnisse dieser Berufe zugeschnitten und bieten zusätzliche, maßgeschneiderte Vorsorge- und Absicherungsmodelle, die oft über die bAV hinausgehen. Besonders in Branchen wie dem Gesundheitswesen, der Medien- oder der Handwerksbranche sorgen Versorgungswerke für eine umfassende Absicherung der beruflichen Altersvorsorge und Arbeitskraftsicherung.

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Häufige Fragen zur bAV

Die Liste der Menschen, die von der BU profitieren, ist lang. Egal ob Azubi, Berufseinsteiger oder erfahrene Fachkraft. Wer gerade erst ins Berufsleben startet, spart sofort Steuern und Sozialabgaben. Vielleicht gibt’s sogar einen Zuschuss vom Chef. Ein Jobwechsel? Kein Problem – die bAV kann oft mitgenommen werden. Wer eine Familie hat oder in den eigenen vier Wänden lebt, denkt meist schon heute an später. Renovierungen, steigende Lebenshaltungskosten – da hilft jede zusätzliche Absicherung. Selbst mit 50 lohnt sich ein bAV-Ausbau, z.B. über die Unterstützungskasse.

Auch Unternehmen profitieren spürbar von der betrieblichen Altersvorsorge. Sie stärken damit ihre Position im Wettbewerb um Fachkräfte, denn für viele Bewerber:innen ist eine bAV ein entscheidendes Argument bei der Jobwahl. Gleichzeitig erhöhen Sie die Zufriedenheit und Loyalität der bestehenden Belegschaft – wer sich gut abgesichert fühlt, bleibt dem Unternehmen meist auch länger treu. Und nicht zuletzt lohnt sich die bAV auch finanziell: Durch die Entgeltumwandlung sinken die Lohnnebenkosten, was zu einer spürbaren Entlastung bei den Sozialabgaben führen kann.

Lassen Sie sich beraten – ob als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Wir helfen Ihnen gerne weiter: telefonisch, per Mail oder persönlich in Berlin und Lübeck. Gemeinsam finden wir die passende Lösung.

Auch Arbeitgeber profitieren von einer bAV. Insbesondere steigert sie die Attraktivität Ihres Unternehmens. Seit der Deloitte-Studie 2022 ist klar: Für 84 % der Befragten ist die bAV ein wichtiger Faktor bei der Jobwahl. Durch reduzierte Lohnnebenkosten und Steuerersparnisse werden Arbeitgeber außerdem finanziell entlastet. Beiträge lassen sich als Betriebsausgaben absetzen. Das spart Steuern. Mit einer bAV erfüllen Sie nicht nur den gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung – Sie sparen dabei auch Sozialabgaben. Und das Beste: Ihre Mitarbeitenden sind auf der sicheren Seite. Denn je nach Modell, wie etwa Direktversicherung oder Unterstützungskasse, ist ihre spätere Rente auch im Fall einer Insolvenz geschützt. Und ganz wichtig: Dank der bAV investieren Sie nicht nur in die Zukunft Ihrer Mitarbeitenden – sondern auch in eine nachhaltige und attraktive Unternehmenskultur.

Das sind Ihre Vorteile im Überblick:

  • Mehr Attraktivität als Arbeitgeber
  • Weniger Lohnnebenkosten
  • Beiträge sind steuerlich absetzbar
  • Gesetzliche Pflicht wird erfüllt
  • Sozialabgaben sparen
  • Insolvenzschutz für Mitarbeitende
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Digitale Services inklusive
  • Förderung durch BRSG
  • Stärkung der Unternehmenskultur

Noch Fragen zur besten Lösung für Ihr Unternehmen?
Wir beraten Sie deutschlandweit telefonisch oder per E-Mail. In Berlin und Lübeck auch gern vor Ort. Mit uns finden Sie den passenden Weg für eine starke Altersvorsorge.

Die Deutsche Rentenversicherung legt regelmäßig eine Obergrenze fest, bis zu der Beiträge berechnet werden. 8 % der eingezahlten Beiträge in Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds sind steuerfrei, bis zu einer Höhe von 7.728 Euro. Pauschal versteuerte Beiträge zählen zum Dotierungsrahmen. Bei Unterstützungskassen und Pensionszusagen gibt es weder eine Obergrenze noch Steuern.

Beiträge für Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds sind bis zu 3.864 Euro jährlich von Sozialversicherungsabgaben befreit, was genau 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der DRV entspricht. Bei Arbeitgeberbeiträgen zur Unterstützungskasse entfallen Sozialabgaben. Bei Entgeltumwandlung gilt ebenfalls der Freibetrag von 4 %.

Ganz einfach gesagt: Ein Teil Ihres Bruttogehalts wird direkt in Ihre Altersvorsorge gesteckt – bevor Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Dadurch sparen Sie Geld, denn Sie zahlen weniger Steuern und Sozialabgaben, während Ihre Betriebsrente Monat für Monat wächst. Und das Beste: Oft gibt Ihr Arbeitgeber noch etwas dazu. Sie merken also kaum, dass Sie vorsorgen – aber später macht es einen großen Unterschied. Lassen Sie sich jetzt beraten. Unser Hauptsitz ist in Berlin am schönen Kurfürstendamm. Außerdem haben wir eine weitere Filiale in Lübeck. Selbstverständlich sind wir auch deutschlandweit telefonisch und per Mail für Sie erreichbar. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!

Wenn der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttolohns durch die Entgeldumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzahlt, müssen für den umgewandelten Betrag keine Steuer und keine Sozialabgaben gezahlt werden. Dies erfolgt häufig über eine Direktversicherung, zum Beispiel eine fondsgebundene Rentenversicherung, bei der die Beiträge in Aktienfonds investiert werden. Manchmal gibt es sogar einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Seit 2013 sind die bAV-Beiträge auf der Lohnabrechnung zu finden. Der eingezahlte Betrag wird vom Bruttogehalt abgezogen, was das steuerpflichtige Einkommen verringert. Dadurch werden Sozialabgaben und Steuern nur noch vom reduzierten Brutto abgezogen, sodass sich das Gehalt lediglich um den Beitrag zur Altersvorsorge mindert.

Mit der betrieblichen Altersvorsorge zahlen Sie oft nur die Hälfte selbst – den Rest übernimmt der Staat. Denn durch Steuer- und Sozialabgabenersparnisse wird z. B. aus 100 € Bruttobeitrag nur etwa 50 € Nettoaufwand. Seit 2002 haben alle Arbeitnehmer ein gesetzliches Anrecht auf Entgeltumwandlung. Und: Viele Arbeitgeber geben zusätzlich einen Zuschuss obendrauf – das ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn sie durch die Umwandlung Sozialabgaben sparen. So wächst Ihre Betriebsrente schneller, als Sie denken.

Ganz einfach gesagt: Bei der betrieblichen Altersvorsorge sorgen Sie nicht allein für später vor – Ihr Arbeitgeber hilft mit. Ein Teil Ihres Gehalts oder sogar zusätzliches Geld vom Arbeitgeber wird zur Seite gelegt, damit Sie im Ruhestand mehr als nur die gesetzliche Rente haben. Für viele ist das eine bequeme und sinnvolle Ergänzung, denn oft gibt es dabei auch steuerliche Vorteile – für beide Seiten.

Anders ist es bei der privaten Altersvorsorge. Hier kümmern Sie sich ganz persönlich darum, fürs Alter vorzusorgen. Sie entscheiden selbst, wie viel Sie sparen möchten, und in welcher Form – zum Beispiel über eine Versicherung, einen Fondssparplan oder ein anderes Modell. Das gibt Ihnen viel Freiheit, bedeutet aber auch mehr Eigenverantwortung.

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