Vermögens­schaden­haftpflicht

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Schutz vor teuren Irrtümern

Vermögens­schaden­haftpflicht erklärt

Schutz vor teuren Irrtümern

Unechter Vermögens­schaden

Ein unechter Vermögensschaden ist quasi der kleine Bruder eines größeren Missgeschicks. Zum Beispiel dann, wenn ein Sach- oder Personenschaden finanzielle Ausfälle zur Folge hat. Stellen Sie sich vor: Ein Kunde rutscht auf dem vereisten Firmenhof aus und bricht sich das Bein. Danach kommt der finanzielle Schmerz: Verdienstausfall! Und zack – Vermögensschaden. Die gute Nachricht? Solche Folgekosten sind über die Betriebshaftpflicht oder Berufshaftpflicht versichert. Also: Schnee schippen nicht vergessen – und Ihre Vermögensschadenhaftpflicht gleich mit absichern. Sonst kann es irgendwann richtig teuer werden!

Stimmen unserer Kunden

Echte Geschichten und Erfolge: Unsere Kunden berichten von ihren Erfahrungen und wie sie mit unserer Unterstützung ihre Ziele erreicht haben. Lassen Sie sich inspirieren!

Alle Kundenstimmen

Ich bin vollends zufrieden! Wer eine kompetente Beratung sucht, ist hier genau richtig. Natürlich kann man bei anderen Versicherungsanbietern Preise vergleichen, aber der Service und die Leistung, die Herr Kundler und die Allianz Versicherung bieten, sind einfach unschlagbar.

Ilona Eisenbraun

Sehr guter Service und kompetente Beratung. Das Team ist freundlich und steht bei allen Fragen schnell zur Verfügung. Ich habe genau die passende Versicherungslösung gefunden, dank der Allianz Versicherung von Herrn Kundler.

Sofía Gómez

Einfach Klasse!! Wir hatten schon mehrere kleine Not-“Felle“. Jedes Mal war das Team hilfsbereit und schnell, und die Abwicklung lief total unkompliziert. Wir können die Hundekrankenversicherung der Allianz Kundler uneingeschränkt empfehlen.

Kira Gudt

5.0
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D&O Versicherung:
Persönlicher Schutz für Entscheider

Wenn es im Chefsessel mal ruckelt, hilft die D&O-Versicherung mit eingebautem Sicherheitsgurt. Sie schützt Manager, Vorstände und Aufsichtsräte, egal aus welcher Branche, vor den finanziellen Folgen beruflicher Fehltritte. Kombiniert wird dabei eine Vermögensschadenhaftpflicht mit einem cleveren Rechtsschutzpaket. Ob innen oder außen, ob eigene Firma oder Dritte – die D&O steht parat. Und wenn’s knallt, prüft ein Juristenteam die Sach- und Rechtslage. Unberechtigte Ansprüche? Werden selbstverständlich abgewehrt. Führung braucht Verantwortung; und einen verdammt guten Plan B!

Dagobert Duck vertraut auf seinen Tresor. Vertrauen Sie auf unsere Versicherungen mit Köpfchen.

David Patrick Kundler

Vorteile der Vermögensschadenhaftlicht

Risikoarm

Schutz vor unbegründeten oder falschen Forderungen Dritter: im Notfall selbst vor Gericht.

Fair

Der Versicherungsschutz gilt für alle Mitarbeitenden, die im Auftrag Ihres Unternehmens handeln.

Individuell

Maßgeschneiderte Lösungen auch für Führungskräfte, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder.

Exklusiv

Profitieren Sie von individuellen Tarifen und der Expertise der Nr. 1 Allianz Generalvertretung.

Schaden­beispiele

Wenn Profis patzen, kann’s teuer werden. Gut, dass es die Vermögensschadenhaftpflicht gibt. Beispiel gefällig? Ein Berater vergisst, seinem IT-Kunden von Fördermitteln zu erzählen – 55.000 Euro futsch. Oder: Ein Immobilienmakler lässt ein wichtiges Detail zum Grundstück weg. Die Folge? Rückabwicklung, Zusatzkosten, Frust. Auch Fristversäumnisse oder vergessene Mitgliedsbeiträge können richtig ins Geld gehen. Beispielsweise, wenn der Kunde dann gegen einen Bescheid keinen Einspruch mehr einlegen kann. Die Lösung? Allianz Kundler! Wir biegen gerade, was vermasselt wurde.

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Erfahren Sie, wie Sie in nur 4 Schritten von unseren maßgeschneiderten Lösungen profitieren können.

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Kunden haben uns bewertet

Hohe Zufriedenheit bei Allianz Kundler

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Schutz vor teuren Irrtümern

FAQ zur Vermögens­schaden­haftpflicht

Wie viel Sie genau zahlen müssen, ist von ganz verschiedenen Faktoren abhängig. Denn je nachdem, welche beruflichen Ziele und Wünsche Sie haben, passen wir Ihren Versicherungsschutz ganz individuell an. Auch die Frage nach den spezifischen Risiken spielt dabei eine große Rolle. Sie sind Fotograf, IT-Dienstleister oder Zahlenjongleur? Dann haben Sie mit ganz unterschiedlichen Herausforderungen zu kämpfen.

Je höher das Risiko, desto teurer wird es vermutlich. Außerdem sollten Sie sich genau überlegen, wie hoch die Deckungssumme sein soll. Normalerweise liegt sie so zwischen 50.000 und 500.000 Euro. Und zwar pro Schadenfall. Es gibt aber sogar einige Berufe, für die eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Pflicht ist. Sogar die Summe ist manchmal vorgeschrieben: Bei einem Anwalt liegt sie beispielsweise bei 250.000 Euro pro Schadensfall (§ 51 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung).

Wichtig: Die Versicherung übernimmt den Schaden nur bis zur Höhe der Versicherungssumme. Sollte es dann doch einmal teurer werden, müssen Sie den Rest aus der eigenen Tasche zahlen. Deshalb prüfen Sie all das bitte im Vorfeld. Nur so sind Sie im Ernstfall ausreichend geschützt. Im Jahr werden in der Regel die Kosten insgesamt höchstens bis zur doppelten Deckungssumme übernommen. Das nennt man zweifache Maximierung. Sie haben eine Deckungssumme von 300.000 Euro? Dann zahlen wir bis zu 600.000 Euro pro Jahr. Auch der Jahresumsatz wird bei der Berechnung mit berücksichtigt. Ein kleiner Dienstleister zahlt natürlich weniger als ein großer Konzern.

Und nun stellen wir uns Folgendes vor: Ein IT-Dienstleister hat seinen Sitz in Deutschland. Sein Jahresumsatz beträgt 100.000 Euro. Programmierfehler und Sicherheitslücken, fehlerhafte oder verzögerte Umsetzung sowie Urheberrechtsverletzungen und Virenübertragung sind inbegriffen. Eigenschäden jedoch nicht. Bei einem monatlichen Zahlungsintervall und einer Selbstbeteiligung von 250 Euro gelten folgende Tarife:

125.000 € Deckungssumme: 24,24 € monatlich
300.000 € Deckungssumme: 35,07 € monatlich
500.000 € Deckungssumme: 43,32 € monatlich
1.000.000 € Deckungssumme: 54,66 € monatlich
3.000.000 € Deckungssumme: 66,52 € monatlich

Setzen Sie sich mit uns in Kontakt, damit wir auch Ihre genauen Beiträge berechnen können. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, uns zu erreichen. Innerhalb Deutschlands und in Berlin wählen Sie die +49 (0)30 310 18 83. Darüber hinaus klingelt das Telefon auch in unserer Filiale in Lübeck, und zwar unter der +49 (0)451 4797 49 49. Auch per E-Mail oder über das Kontaktformular können Sie uns erreichen.

Außerdem sind wir gerne auch persönlich für Sie da.

Wie wäre es mit einem Trip in die schöne Altstadt von Lübeck? Denn neben dem Duft von Marzipan befindet sich hier ein weiteres Highlight: unsere Geschäftsstelle in der Großen Burgstr. 23. Aber nicht nur in Lübeck freuen wir uns auf Ihren Besuch, sondern auf Berlin’s Flaniermeile – am Ku’damm 136 in Charlottenburg.

Stellen Sie sich vor, Sie sind der Kapitän eines großen Schiffes. Sie steuern es durch hohe Wellen, treffen mutige Entscheidungen. Dann passiert ein Navigationsfehler und das Schiff geht unter. Wer trägt die Verantwortung? Sie. Denn Compliance und Corporate Governance sind längst an Bord und beobachten genau, wie sich Ihr Unternehmen verhält. Ein Fehler – und es wird ernst. Vielleicht wurde ein Vertrag schlecht verhandelt. Vielleicht haben Sie auf die falsche Strategie gesetzt oder ein teures Projekt in den Sand gesetzt. Selbst kleine Fehler können zu riesigen Schadensersatzforderungen führen.

Und dann müssen Sie dafür haften. Mit all Ihrem privaten Vermögen: Haus, Auto, das geliebte Mountainbike! Alles steht auf dem Spiel. So schnell kann es gehen. Genau deshalb gibt es die D&O-Versicherung.

D&O steht für Directors & Officers. Gemeint sind all jene, die echte Verantwortung tragen: Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte. Nicht die, die Chef spielen – sondern die, die es wirklich sind. Versichert sind alle Führungskräfte des Unternehmens. Ob AG, GmbH, Verein oder Stiftung: Die meisten Gesellschaften mit Sitz in Deutschland sowie deren EU-Tochterfirmen können die D&O-Versicherung nutzen. Ausnahme: GbRs.

Das Beste: Die D&O-Versicherung sichert Sie doppelt ab: Innen und außen!

Innenhaftung bedeutet, dass Ihr eigenes Unternehmen sagt: “Sie haben einen Fehler gemacht und dafür müssen Sie zahlen”. Bei der Außenhaftung hingegen gibt es Dritte, die das behaupten. Das können Aktionäre, Lieferanten oder sogar der Staat sein. Egal ob es stimmt oder nicht – wir stehen Ihnen zur Seite. Sollte sich herausstellen, dass Ihnen ein Fehler unterlaufen ist, übernehmen wir die entstandenen Vermögensschäden. Und weil Rechtsstreitigkeiten schnell teuer werden, legen wir sogar noch was drauf: bis zu 50 % der Versicherungssumme. Bis zu einer Obergrenze von 5 Millionen Euro.

So sehr wir auch darum bemüht sind Ihnen all Ihre Sorgen zu nehmen; auch wir haben unsere Grenzen: Wenn Sie absichtlich oder bewusst gegen Regeln verstoßen, können wir Ihnen nicht helfen. Auch Straftaten, Gesetzesverstöße, Vertragsbruch oder Co. sind Sie auf sich allein gestellt. Aber auch hier gilt: Im Zweifel für den Angeklagten. Das heißt: solange Ihnen kein vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden kann, helfen wir Ihnen weiter bei der Abwehr. Mit einer D&O-Versicherung sind Sie also nie ganz allein auf hoher See, sondern haben immer ein Rettungsboot dabei; inklusive Anwaltsteam und finanzieller Schwimmweste.

Und auch an Land steht Ihnen eine kompetente Crew bereit: die Allianz Generalvertretung David Patrick Kundler. Gemeinsam trotzen wir den höchsten Wellen und bewahren Ihr Schiff vor dem Sinken. Wie wir das machen? Indem wir uns genau anschauen, welchen Risiken Sie ausgesetzt sein könnten und ein Schutzpaket schnüren, das Sie vor allen Eventualitäten absichert. Also, melden Sie sich bei uns!

Schreiben Sie uns eine E-Mail oder oder rufen Sie uns an:

Deutschland und Berlin: +49 (0)30 310 18 83
Lübeck: +49 (0)451 4797 49 49

Oder kommen Sie direkt vorbei. Sie finden uns entweder in der Nähe des Holstentors in Lübeck oder an Berlins bekanntestem Boulevard – dem Kurfürstendamm in Charlottenburg.

Wer in einem beratenden, verwaltenden oder gutachterlichen Beruf arbeitet, weiß: Ein falscher Schritt und schon kann der berufliche “Pfad” in einen finanziellen Abgrund führen. Gerade wenn Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Anwälte einen Fehler machen, kann das richtig Ärger mit sich bringen; selbst wenn dieser auch noch so klein gewesen sein sollte.

Deswegen ist in diesen Bereichen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nicht nur ratsam, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Doch nicht nur Juristen und Wirtschaftsprüfer sollten sich absichern! Auch Unternehmensberatungen, Agenturen und sogar Stiftungen oder Vereine können von einer solchen Versicherung profitieren. Denn in der Welt der Beratung und Verwaltung können Missverständnisse oder unzureichende Empfehlungen schnell teuer werden. Wer will schon für ein “Autsch” in der Beratung tief in die Tasche greifen müssen? Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen eines Fauxpas!

Holen Sie sich Ihre Vermögensschadenhaftpflicht und machen Sie Schluss mit den schlaflosen Nächten, wenn mal etwas schiefgeht. Denn wer sich absichert, hat mehr Zeit und Ruhe, sich seiner Arbeit gewissenhaft zuzuwenden. Ohne böse Überraschungen!

Überzeugen Sie sich selbst und rufen Sie uns an: Für Deutschland und Berlin wählen Sie bitte die +49 (0)30 310 18 83 und für Lübeck die +49 (0)451 4797 49 49. Schreiben Sie uns auch gerne eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular. Natürlich sind wir auch in unseren Filialen persönlich anzutreffen.

Berufe mit Verantwortung sind immer auch mit Risiken verbunden. Und zwar nicht zu knapp. Ob als:

  • Ärztin, die für die Gesundheit ihrer Patienten verantwortlich ist
  • Architektin, die dafür sorgt, dass Gebäude stabil stehen – und bleiben
  • Steuerberater, der dafür sorgt, dass keine Finanzbilanzen ins Wanken geraten

In all diesen Berufen kann eine kleine Unachtsamkeit große Konsequenzen haben. Ein Fehltritt kann nicht nur in Form von Personen- oder Sachschäden teuer werden, sondern auch vermögensrechtliche Folgen haben. Hier kommen die verschiedenen Haftpflichtversicherungen ins Spiel. Und ja, sie sind nicht nur nett, sie sind unverzichtbar! Die Berufshaftpflichtversicherung kommt vor allem für Berufe zum Tragen, in denen Schäden an Personen oder Sachen wahrscheinlicher sind. Für Architekten, Ingenieure und Ärzte ist sie ein echter Lebensretter. Denn wer möchte schon den Druck haben, für jedes Missgeschick in einer OP oder beim Bau haften zu müssen? Für Schausteller, Bewachungsunternehmen, Ärzte, Apotheker, Architekten und Ingenieure ist deshalb eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Sie müssen folgende Versicherungen vorweisen:

Falls nicht, kann es passieren, dass gewisse Dienstleistungen nicht mehr angeboten werden dürfen. Das hat auch einen Sinn: Dadurch sollen Auftraggeber vor nicht selbst verursachten Schäden abgesichert werden.

Passen Sie aber bitte auf, dass Sie die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen nicht miteinander verwechseln. Sie sind nicht dasselbe. Die Berufshaftpflicht ist für ganz bestimmte Berufsgruppen gedacht, während die Betriebshaftpflicht umfassenderen Schutz vor sämtlichen betrieblichen Risiken beinhaltet. Und wenn es dann speziell um das Thema Beratung geht, ist die Vermögensschadenhaftpflicht von großer Bedeutung. Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn während der Beratung etwas falsch gelaufen ist. Für Berater wie Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist sie deshalb Pflicht.

Welche Versicherung für Sie vorgeschrieben ist, hängt von Ihrer Branche ab. Wir beraten Sie gern dazu. Sie können uns auch wirklich ganz leicht erreichen: europaweit und für Berlin unter der +49 (0)30 310 18 83 oder in Lübeck unter der +49 (0)451 4797 49 49. Kontaktieren Sie uns auch gerne per E-Mail, per Kontaktformular oder ganz klassisch mit einem freundlichen “Hallo” an unserer Tür. Ob Lübeck oder Berlin: wir sind da. Mit echten Menschen, ehrlichem Service und einer Portion guter Laune.

Vielleicht fragen Sie sich jetzt: Sind auch meine eigenen Verluste abgesichert, wenn es zum Beispiel zu einer Betriebsunterbrechung kommt? Leider nein. Denn die Vermögensschadenhaftpflicht schützt Sie ausschließlich vor sogenannten echten Vermögensschäden. Das sind Schäden, bei denen Ihre Kunden oder Mandanten Geld verloren haben, z.B. durch eine falsche Beratung oder ein versäumtes Fristende. Nicht abgedeckt sind hingegen Einnahmeverluste, die durch äußere Einwirkungen entstehen. Also wenn Feuer, Wasser, Einbruch, Streik oder ein technischer Ausfall Ihren Betrieb lahmlegen. Auch das kann passieren – und genau dafür gibt es die Ertragsausfallversicherung. Sie schützt, wenn der laufende Betrieb unterbrochen werden muss und infolgedessen Umsätze wegbrechen.

Es macht übrigens Sinn, beide Versicherungen zu kombinieren. Denn es gibt Situationen, in denen sie perfekt ineinandergreifen: Ein starker Schneesturm legt Ihre Kanzlei lahm – Internetausfall, Strom weg, niemand kann arbeiten. Während eine wichtige Frist verstreicht, entsteht dem Mandanten ein finanzieller Schaden. Die Vermögensschadenhaftpflicht übernimmt in diesem Fall den Schadenersatz. Und die Ertragsausfallversicherung fängt Ihre Umsatzausfälle auf.

Je nach Branche oder Betrieb können noch weitere Versicherungen sinnvoll sein: von der Betriebshaftpflicht und Gebäudeversicherung, über den Firmenrechtsschutz, die Flottenversicherung oder gewerbliche Mietkaution, bis hin zur Cyberversicherung. Auch Avalkredite oder eine Feuerrohbauversicherung gehören für viele Unternehmen zur stabilen Grundausstattung.

Noch Fragen? Kein Problem. Wir beraten Sie – telefonisch, per E-Mail oder persönlich in Berlin und Lübeck.

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