Auch größte Vorsicht und verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln schützt Menschen und Unternehmen nicht vollständig vor Fehlern und Versehen. Aus Fehlern resultieren mitunter erhebliche Schadenersatzforderungen. Ein solcher Fall tritt z. B. ein, wenn ein Anwalt für seinen Mandanten Einspruchsfristen versäumt oder wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Klassische Schadensfälle sind z. B. auch eine fehlerhafte Beratung oder Wertermittlung, das Verjährenlassen von Mitgliedsbeiträgen oder die Verletzung von Urheber- oder Markenrechten.

Schützen Sie sich vor diesen Risiken mit einer passgenauen Vermögensschaden-Haftpflicht aus der Hand der Allianz Generalvertretung Kundler. Denn insbesondere Selbständige und Freiberufler in beratenden, beurkundenden, gutachterlichen und verwaltenden Tätigkeiten unterliegen einem hohen Haftungsrisiko. Für Angehörige oder rechts- und wirtschaftsberatende Berufe ist die Absicherung gegen Vermögensschäden deshalb gesetzlich vorgeschrieben.

  • Versichert werden können Personen, die eine beratende, verwaltende oder gutachterliche Tätigkeit ausüben.
  • Wir versichern z. B. rechts- und wirtschaftsberatende Berufe, Dienstleister, Heimbetriebe, Immobiliendienstleister, Sachverständige sowie Verbände und Vereine.
  • Auch die Managerhaftpflichtversicherung (D&O) gehört zu unserem Portfolio. Die Risiken der Werbebranche können ebenfalls über eine Vermögensschadenhaftpflicht minimiert werden.
  • Wir bieten Schutz for Schadenersatzansprüchen, die sich aus der gesetzlichen Haftpflicht für Vermögensschäden ergeben – insbesondere vor den finanziellen Folgen aus Berufsversehen.
  • Wir übernehmen dabei die Prüfung der Haftungsfrage, die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen und die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen.
  • Auch die Führung und Kostenübernahme eines Gerichtsprozesses wird von uns geleistet.

Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen zur Vermögensschaden-Haftpflicht. Rufen Sie uns an – wir freuen uns auf Ihren Anruf!