Anhängerversicherung
Allianz Kundler - Ihr Sicherungsseil zwischen Anhänger und Versicherung
* VW UP! 1.0 (HSN/TSN: 0603/BGV); Erstzulassung Mai 2015; Zulassung auf den Versicherungsnehmer April 2016; Wohnort Schwerin (PLZ 19061); Versicherungsnehmer fährt das Fahrzeug alleine und ist zum Versicherungsbeginn 53 Jahre alt; Fahrleistung 6.000 Kilometer, Zulassung auf den Versicherungsnehmer, keine spezielle Berufsgruppe; jährliche Zahlungsweise; Kfz-Haftpflichtversicherung in der Produktlinie Smart mit SF-Klasse 35 mit Beginndatum 01.03.2018.
** Für alle Fahrer ab 23 Jahren
Optimale Leistungen der Allianz Anhängerversicherung
Für jeden Anhänger der ideale Schutz! Die Versicherung für Ihren Anhänger basiert auf der privaten Kfz-Versicherung. Anhänger die Sie nicht separat versichern müssen sind über Ihre Haftpflicht Kfz-Versicherung mitversichert, wenn sie mit dem versicherten Auto verbunden sind. Die Anhänger, die zu den Ausnahmen zählen und keiner Pflichtversicherung unterliegen, gehören zum Beispiel dazu. Was jedoch, wenn der Anhänger abgestellt ist und zum Beispiel ein Passant über die Deichsel fällt und sich verletzt? Genau für einen solchen Schadenfall empfehlen wir Versicherungen für jeden Anhänger, denn sonst kann die Krankenversicherung der geschädigten Person die Behandlungskosten bei Ihnen einfordern.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung, umgangssprachlich Autoversicherung, ist Pflicht für jeden Halter eines KFZ in Deutschland. Die Versicherung bietet den Grundschutz für den Halter des Fahrzeugs. Es ist möglich weitere Fahrer in den Nutzerkreis des Autos einzutragen, sodass die Versicherung auch durch diese Personen verursachten Schaden abdeckt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung greift bei Personenschäden, Sachschäden und auch Vermögensschäden.
Die KFZ-Versicherung oder auch private KFZ-Haftpflichtversicherung gehört in Deutschland zu den Pflichtversicherungen. Diese Versicherung bildet die Basis für Autos, Motorräder, Mopeds, Mofas, E-Bikes, Oldtimerversicherungen sowie Anhänger. In diesem Grundschutz ist in der Regel bereits jeder Schaden den Sie privat mit dem versicherten KFZ oder Anhänger dritten Personen und fremden Eigentum zufügen versichert.