1 Einführung und Gegenstand dieser Bedingungen

1.1 Zwischen den Teilnehmern dieser Pinnwandaktion „iPad mini Gewinnspiel Homeschooling“ („Pinnwandaktion“) und Allianz Generalvertretung David Patrick Kundler, Kurfürstendamm 136, 10711 Berlin („Veranstalter“) gelten die folgenden Teilnahmebedingungen. Mit der Teilnahme an der Pinnwandaktion werden sie durch die Teilnehmer akzeptiert.
1.2 Details zu den Teilnahmevoraussetzungen, vorzunehmenden Handlungen und der Laufzeit der Pinnwandaktion ergeben sich aus den Beschreibungen, die den Teilnehmern im Rahmen der Pinnwandaktion zur Verfügung gestellt werden. Diese Detailbeschreibungen gehen diesen Teilnahmebedingungen vor.

2 Regeln für die Teilnahme an der Pinnwandaktion

2.1 Teilnehmen können alle Personen ab 18 Jahren, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
2.2 Ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters sowie Mitarbeiter von Kooperationspartnern, die mit der Erstellung oder Abwicklung dieser Pinnwandaktion beschäftigt sind oder waren.
2.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, jederzeit und ohne Vorankündigung von der Teilnahme an der Pinnwandaktion auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder gepostete Kommentare geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Im Falle eines Ausschlusses können Gewinne und Vorteile auch noch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.
2.4 Das Gewinnspiel richtet sich an Eltern deren Schüler*innen eine unzureichende Homeschooling-Ausstattung haben.
2.5 Teilnahmeschluss ist der 08.03.2020.

3 Gewinner, Gewinne, Gewinnerbenachrichtigung und Gewinnanspruch

3.1 Die Gewinner werden aus allen Teilnehmern, die den Beitrag zur Pinnwandaktion geliket haben zufällig ausgelost.
3.2 Die über Facebook und Instagram ausgeschriebenen Gewinne sind jeweils ein simpleclub unlimited Jahresabo. Per Zufallsprinzip wird der Hauptgewinn, ein iPad mini 5 64 GB, unter den Teilnehmern beider Plattformen verlost.
3.3 Die Teilnehmer werden zeitnah über Facebook und Instagram über die Gewinne benachrichtigt.
3.4 Bestätigt ein Teilnehmer die Annahme des Gewinns nicht innerhalb einer Frist von 3 Tagen, verfällt der Gewinn. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten verantwortlich. Falls der Gewinner aufgrund unvollständiger oder falscher Kontaktdaten nicht benachrichtigt werden kann, entfällt der Gewinnanspruch.
3.5 Eine Auszahlung der Gewinne in bar, in Sachwerten, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Die Übergabe der Gewinne wird individuell mit den Teilnehmern abgestimmt.
3.6 Um den Gewinn einzulösen, benötigt man einen Nachweis, über die Schulpflichticht eines Kindes haben, dieser Nachweis wird hier nicht explizit definiert. Beispiele dafür könnten aber sein:

  • eine Schulbescheinigung
  • ein aktuelles Zeugnis
  • ein aktueller Schülerausweis 
  • sonstige Nachweise

4 Verhaltensregeln und Verantwortlichkeit für Inhalte und Informationen

4.1 Der Veranstalter ist für das Verhalten und die im Rahmen der Pinnwandaktion durch die Teilnehmer publizierten Informationen und Inhalte (“Inhalte”) nicht verantwortlich und macht sich diese nicht zu eigen. Er ist ferner nicht zu deren Prüfung verpflichtet, behält sich jedoch vor, deren Veröffentlichung rückgängig zu machen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen.
4.2 Die Teilnehmer haben sicherzustellen, dass ihnen an den Inhalten die notwendigen Nutzungsrechte zustehen und deren Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung oder Bearbeitung der Inhalte durch den Veranstalter sowie durch von diesem beauftragte Dritte nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten und/oder gegen Rechte Dritter verstößt.
4.3 Die Teilnehmer dürfen andere Personen im Rahmen der Pinnwandaktion nicht belästigen. Zum Beispiel dürfen etwaige Mitteilungs-, Weiterleitungs- oder Teilen-Funktionen nicht für den Versand von Mitteilungen genutzt werden, wenn damit zu rechnen ist, dass deren Erhalt seitens der Empfänger unerwünscht ist.
4.4 Soweit der Veranstalter wegen unzulässiger Inhalte oder sonstigen Gesetzesverstößen in Anspruch genommen wird, die von dem Teilnehmer zu vertreten sind, stellt der Teilnehmer den Veranstalter auf erstes Anfordern frei und unterstützt den Veranstalter bei der Abwehr der Ansprüche. Die Freistellung umfasst die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

5 Einräumung von Nutzungsrechten

5.1 Die Teilnehmer räumen dem Veranstalter unentgeltlich und örtlich unbeschränkt das einfache Recht ein, die von ihnen im Rahmen der Pinnwandaktion an den Veranstalter überlassenen Inhalte – bspw. Kommentare – zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten sowie diese Rechte auf Dritte, wie technische Dienstleister, weiter zu übertragen. Die Einräumung erfolgt zeitlich unbeschränkt bis zum Widerruf durch die Nutzer. Die Einräumung der vorstehend genannten Rechte dient alleine dem Betrieb und Zurverfügungstellung der Pinnwandaktion und etwaiger Präsentation von Teilnahmebeiträgen in Online- wie Offlinemedien. Der Teilnehmer verzichtet auf sein Recht zur Urhebernennung.

6 Hinweise und Bedingungen von Facebook und Instagram

6.1 Die Teilnehmer können gegenüber Facebook und Instagram keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an und Nutzung der Pinnwandaktion entstehen.
6.2 Die Teilnehmer erkennen an, dass die Pinnwandaktion in keiner Weise von Facebook und Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert wird bzw. in keiner Verbindung zu Facebook und Instagram steht. Alle Informationen und Daten, die im Rahmen der Pinnwandaktion durch die Nutzer mitgeteilt oder von diesen erhoben werden, werden nur dem Veranstalter und nicht Facebook bereitgestellt.

7 Ausschluss des Rechtswegs

7.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, soweit es die Bestimmung des Gewinners betrifft.

8 Datenschutzhinweise – Grundsätzliche Angaben zur Datenverarbeitung

8.1 Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Teilnehmer nur unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen und grundsätzlich nur zur Bereitstellung, Durchführung und Abwicklung der Pinnwandaktion. Das bedeutet die Daten der Teilnehmer werden nur beim Vorliegen einer gesetzlichen Erlaubnis oder Vorliegen einer Einwilligung verwendet.
8.2 In keinem Fall wird der Veranstalter personenbezogenen Daten der Teilnehmer zu Werbe- oder Marketingzwecken oder unbefugt zu anderen Zwecken Dritten übermitteln. Die Daten der Teilnehmer werden nur dann an Dritte weitergeleitet, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder ein Teilnehmer in die Weiterleitung eingewilligt hat.
8.3 Der Veranstalter trifft organisatorische, vertragliche und technische Sicherheitsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften der Datenschutzgesetze eingehalten werden und damit die durch den Veranstalter verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.

9 Nennung von Gewinnspielteilnehmern

Die Teilnehmer der Gewinnspiel Pinnwandaktion erklären sich damit einverstanden, dass deren Namen im Zusammenhang mit der Gewinnspiel Pinnwandaktion, der Auslosung, Abwicklung oder Präsentation der Teilnehmerbeiträge von dem Veranstalter oder von ihm beauftragten Dritten in Online- wie Offlinemedien (zum Beispiel auf der Facebookseite, Website oder im Printbereich) Dritten öffentlich bekannt gegeben werden.

10 Auskunfts- und Widerrufsrechte

10.1 Die Teilnehmer haben das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von dem Veranstalter über sie gespeichert wurden. Die Kontaktdaten sind dem ersten Abschnitt dieser Datenschutzhinweise zu entnehmen.
10.2 Zusätzlich haben die Teilnehmer das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Widerruf von Einwilligungen, Sperrung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

11 Sonstiges

11.1 Abweichende Bedingungen der Teilnehmer werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.3 Der Veranstalter behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern.