Zeitwertkonto kurz erklärt
Vorstände und Geschäftsführer
Ist das Zeitwertkonto etwa nur was für die treue Belegschaft? Nicht bei Europas führender Allianz. Denn auch Geschäftsführer und Vorstände ohne Unternehmensbeteiligung dürfen seit dem 08.08.2019 offiziell Zeit ansparen. Wer allerdings selbst Anteile hält oder das Unternehmen maßgeblich steuert, sollte vor dem Start kurz die Handbremse ziehen und den Steuerberater fragen. Keine Spaßbremse, sondern kluge Vorsicht. So wird aus einer guten Idee kein Steuer-Krimi, sondern ein sauber geregeltes Zeitmodell. Denn selbst an der Spitze gilt: Erst prüfen, dann entspannen.
Früher in den Ruhestand gehen
Früher aufhören, solange noch Energie da ist? Klingt traumhaft. Mit einem Haken: Für jeden Monat Vorruhestand kürzt der Staat die Rente um 0,3 Prozent. Autsch. Genau hier spielt das Zeitwertkonto seine Stärke aus. Statt abruptem Rentenknick reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit Schritt für Schritt und gestalten den Übergang selbstbestimmt. Weniger arbeiten, ohne finanzielle Bauchschmerzen. Eine smarte Alternative zur Altersteilzeit, die Ihnen Zeit schenkt, ohne später teuer dafür zu bezahlen. So fühlt sich ein entspannter Abschied aus dem Berufsleben richtig gut an.
Mit Allianz Kundler verwandeln Sie jede gearbeitete Stunde in spätere Freiheit. Für die kleine Pause zwischendurch.
David Patrick Kundler
Störfall
Ein Störfall klingt dramatischer, als er ist. Gemeint ist schlicht: Das angesparte Wertguthaben wird ausgezahlt, ohne dass die geplante Freistellung oder Teilzeit stattfindet. Das kann zum Beispiel passieren, wenn ein Mitarbeiter verstirbt. Auch bei einem vorzeitigen Jobende spricht man nur dann von einem Störfall, wenn das Guthaben weder auf einen neuen Arbeitgeber noch auf die Deutsche Rentenversicherung übertragen werden kann. Aber das Wichtigste ist doch, dass das angesparte nicht verloren geht, wenn es mal anders als geplant laufen sollte.
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FAQ zum Zeitwertkonto
Altersteilzeit ist wie ein sanfter Tempomat für Ihre Karriere: Sie reduzieren Ihre Arbeitszeit, meist auf die Hälfte, und Ihr Arbeitgeber stockt Gehalt und Rentenbeiträge clever auf. Anders als beim Zeitwertkonto sparen Sie hier nicht für spätere Freistellungen, sondern genießen die verkürzte Arbeitszeit sofort, bis Sie in Rente gehen. Voraussetzung: mindestens 55 Jahre alt, haben in den letzen 5 Jahren mindestens 1.080 Tage gearbeitet und in die Sozialversicherung eingezahlt und eine Vereinbarung mit dem Chef. So gleiten Sie entspannt Richtung Ruhestand, ohne auf Gehalt oder Rentenansprüche zu verzichten.
So lange, wie Sie wollen – und nicht länger.
Ein Zeitwertkonto fesselt Sie nicht an einen starren Vertrag mit Ablaufdatum. Die Laufzeit richtet sich nach Ihrer individuellen Wertguthabenvereinbarung und endet grundsätzlich erst mit dem Arbeitsverhältnis. Heißt: Ihr Konto wächst mit Ihnen und Ihren Plänen. Und falls sich Ihr Berufsleben neu sortiert, bleibt Ihr Guthaben nicht zurück. Es kann zu einem neuen Arbeitgeber oder zur Deutschen Rentenversicherung mitgenommen werden. Wichtig ist nur, dass der Insolvenzschutz lange genug greift, damit Ihre Zukunftspläne nicht an einem Formfehler scheitern. So bleibt Ihre Zeit flexibel und Sie Herr oder Frau über Ihren Kalender.
- Insolvenz des Arbeitgebers
- Scheidung von Ehepartner:in oder Lebenspartner:in
- Arbeitslosigkeit
- Krankheit während der Freistellungsphase
Die kurze Antwort vorweg: Ihr Wertguthaben ist kein Sensibelchen. Es bleibt auch dann stabil, wenn das Leben mal andere Pläne hat.
Bei Insolvenz des Arbeitgebers liegt Ihr Guthaben nicht schlaflos wach. Es ist gesetzlich geschützt und über passende Sicherungsmodelle abgesichert. Ohne Ihr schriftliches Okay darf daran niemand rütteln.
Bei Scheidung gilt: Das Zeitwertkonto zählt nicht zum Versorgungsausgleich. Es wird also nicht „halbiert“, sondern bleibt Ihres.
Bei Arbeitslosigkeit wirkt sich das Ansparen nicht negativ aus. Das Arbeitslosengeld wird so berechnet, als hätte es das Zeitwertkonto nie gegeben.
Und bei Krankheit während der Freistellung? Das Geld läuft in der Regel weiter. Krankengeld gibt es dann zwar nicht, dafür aber Planungssicherheit. So bleibt Ihr Zeitwertkonto auch in turbulenten Phasen erstaunlich gelassen.
Kurz und klar: Bei der Planung Ihrer Freistellungsphase heißt es, rechtzeitig die richtigen Knöpfe zu drücken. Je nach Arbeitgeber gibt es Fristen, bis wann Sie Ihre Auszeit oder reduzierte Arbeitszeit beantragen müssen. Wie lange Sie sich später von der Arbeit verabschieden können, hängt direkt davon ab, wie viel Sie zuvor auf Ihrem Zeitwertkonto angespart haben und welches Freistellungsgehalt vereinbart wurde. Wer clever plant, kann sich so entspannte Auszeiten sichern, ohne dass der Chef nervös wird. Denn „la vie est belle“ (Das Leben ist schön). Sie sollten es genießen!
So viel, wie Ihr innerer Zeit-Abenteurer sagt!
Ihr Zeitwertkonto ist kein langweiliges Sparbuch, sondern eher ein magischer Vorratsraum für Freizeit. Arbeitszeit oder Gehalt legen Sie ein, so viel Sie wollen, gesetzliche Limits gibt es keine. Erst wenn Ihr Konto „voll“ ist – also genug für eine komplette Freistellung bis zum Ende Ihres Jobs – ruft es „Stopp, Mission erfüllt!“. Bis dahin dürfen Sie fleißig sammeln, Pläne schmieden, kleine Auszeiten in Gedanken genießen und sich auf den späteren Luxus der echten Freiheit freuen.