Montag, 6. September 2021

NFT – Ein Hype wird zur Anlageklasse

Kunst? Sammelobjekte? Ja, richtig gehört. Die Blockchain erlaubt die Erstellung von digitalen Assets, also die Digitalisierung von realen Werten, um sie im digitalen Raum abzubilden und zu veräußern. Das kann digitale Echtheitszertifikate betreffen, aber auch digitale Gemälde, der allererste Tweet, Crypto Kitties und andere virtuelle Sammlerstücke werden durch die Blockchain zur neuen Anlageklasse.

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Die Blockchain steckt voller Potenziale, darüber sind sich viele Experten einig. Dieses Potenzial geht von der Verwendung der dezentralen Datenbank in einem Netzwerk aus Computern aus. In der Industrie und dem Energiemarkt, in der Finanzwelt und auch in der Kunst oder bei Sammelobjekten entstehen neue Geschäftsmodelle.

Non-Fungible Token NFT

Im Schatten von Kryptowährungen existiert inzwischen ein einzigartiges Ökosystem aus spekulativen, digitalen oder virtuellen Werten. Ihre Veräußerung, sei es durch Auktion oder direkten Verkauf, ist nur über eine andere digitale Technologie möglich, und zwar durch Non-Fungible Token NFTs. Konkret handelt es sich dabei um einen einzigartigen Computercode, der auf Basis der Blockchain eindeutig mit dem digitalen Objekt verbunden ist.

Natürlich gab und gibt es immer wieder große Unsicherheiten, etwa bei der rechtlichen Bewertung der Eigentumsübertragungen. Aber NFTs haben nicht weniger als den Anlagemarkt revolutioniert. Auf Grundlage der Ethereum Blockchain sind die Token nicht gegen andere Token umtauschbar und werden ähnlich wie eine Münze mit einer individuellen Nummer geprägt. Durch die Transparenz auf der Blockchain lässt sich genau nachvollziehen, wer die Rechte an den jeweiligen Inhalten besitzt.

Im Jahr 2020 erreichten die Transaktionen für virtuelle Werte ein Volumen von fast 3,4 Milliarden US-Dollar und hatten sich damit gegenüber 2018 bereits vervierfacht. Doch allein im ersten Quartal 2021 lag dieses Volumen bereits bei über 2 Milliarden US-Dollar. Die Summe zeigt, dass sich die Sammelleidenschaft ins Internet verlagert hat und dort digitale Vermögenswerte entstanden sind. Spekulanten erfreuen sich dieser neuen Möglichkeit, die anderen sind jedoch eher kritisch eingestellt.

Deutsche Börse möchte in den NFT-Markt

Die Deutsche Börse gehört zu den klassischen Finanzmarktplätzen hierzulande und verfolgt üblicherweise ein konservatives Portfolio. Doch auch hier haben die realen Vermögenswerte auf Basis der Blockchain offenbar zum Umdenken geführt. Zusammen mit der Commerzbank will die Deutsche Börse einen digitalen Marktplatz für existierende reale Vermögenswerte entwickeln und damit dem Hype um die NFTs folgen.

Gemeinsam mit dem Fintech-Unternehmen 360X entsteht eine Plattform, auf der Investoren in bislang illiquide Vermögenswerte investieren können. Die Tokenisierung, also der Prozess der Veräußerung und der Investition in digitale Vermögenswerte über NFT-Token, soll noch im laufenden Jahr mit der ersten Transaktion über die Bühne gehen.

Investier- und handelbar: diesem Motto folgen digitale Assets, denn so kann etwa eine Immobilie oder ein Kunstwerk auf der Blockchain abgebildet werden. Natürlich ist die Deutsche Börse nicht nur aus Gründen guter PR um die technologische Entwicklung bemüht, es dürften hier vor allem finanzielle Aspekte und Marktanteile im Vordergrund stehen.

Ein digitales Ökosystem, das völlig neue Zielgruppen anspricht und neue Märkte erschließt, denn durch die Aufteilung einer Immobilie in kleine und kleinste Anteile, können auch Privatanleger einsteigen, die bisher keine Möglichkeit dazu hatten.

Vermögenswerte sollen auf Blockchain abgebildet werden

Die eindeutigen Token werden mit dem digitalen Wert verknüpft und die Transaktionen auf der Blockchain abgespeichert. Sowohl das Traditionshaus Christie’s als auch Banken und Finanzbörsen wollen die neue Asset-Klasse erschließen. Der Fokus liegt dabei auf bisher nicht handelbaren Assets, etwa Grundstücke, Kunstwerke, Immobilien und Musik, aber auch Finanzdienstleistungen von Banken und Maklern, Sammelobjekte, Echtheitszertifikate oder Dienstleistungen.

Die Finanz- und Vermögensverwaltungsbranche ist gut beraten, sich jetzt mit der Technologie der NFTs auseinanderzusetzen. Bei einer Umfrage im Auftrag von Statista.de haben nur 13 % der Experten aus dem Finanzbereich angegeben, die Blockchain für einen der größten Trends der Fintech-Branche zu halten.

So lukrativ ist digitale Kunst (in US-Dollar)

Infografik mit Umsätzen digitaler Kunst NFT

Quelle: Statista

Noch stehen aufgrund der gigantischen Summe vor allem illustre Künstler und digitale Kunstwerke im Zentrum medialer Aufmerksamkeit. Computerkatzen wie die Crypto Kitties mögen zunächst nur etwas für eingefleischte Fans sein. Doch hinter dem Handel mit den NFTs steht längst ein Milliardengeschäft, bei dem der ein oder andere konservative Akteur des Finanzparketts unter Umständen das Nachsehen hat.

Spätestens wenn erfolgreiche Investoren ihre Real Estate Assets erfolgreich finanziert haben, dürfte klar sein, dass sich aus einem Trend oder Hype ein ernstzunehmendes Geschäftsmodell entwickelt hat.

Rechtliche Aufarbeitung gilt als bisher ungelöst

Wer in Deutschland ein Grundstück erwirbt, muss die Übertragung des Eigentums im Grundbuch eintragen, das gilt für alle unbeweglichen Sachen. Das Urheberrecht ist als Recht an sich überhaupt nicht übertragbar oder vererbbar. Das gilt auch für Patente, Marken, Designs oder Geschäftsgeheimnisse. Doch was ist mit den Non-Fungible Token und ihrer Möglichkeit, ein digitales Kunstwerk oder eine Melodie zu erwerben?

Die Blockchain hat nicht nur viele neue Anwendungen möglich gemacht, die Technologie hat auch viele offene Fragen hinsichtlich der rechtlichen, steuerlichen oder finanzaufsichtlichen Bewertung mit sich gebracht. Jeder NFT ist einzigartig und repräsentiert einen spezifischen Wert. Diese Werte werden tokenisiert und erlauben dem Inhaber sein Eigentum zu belegen.

Rechtlich gesehen geht es hier um das Sachenrecht und das Sacheigentum. Doch die rechtliche Verknüpfung von NFTs mit der Echtheit oder der Urheberschaft eines digitalen Kunstwerkes herzustellen, ist bisher in der deutschen Rechtsprechung schlichtweg nicht vorgesehen.

Sachenrechtlich wäre einen Verbriefung, also Verdingung der Vermögenswerte notwendig. Dann kann der Inhaber der Token auch wirklich seine Rechte belegen. Allerdings ist es nach dem Sachrecht eben so, dass der Token Inhaber erst nach dem Urheber des realen Vermögenswertes in der Beurteilung erscheint. Nach geltendem Recht bleibt er also theoretisch Eigentümer des veräußerten Wertes.

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Es gibt verschiedene Überlegungen, wie man das Dilemma mit den NFTs lösen kann. Eine davon ist beispielsweise eine Schuldverschreibung, die auf der Blockchain tokenisiert wird. Die Rechte und Pflichten der Investoren liegen dann auf der Blockchain in Form einer Schuldverschreibungsurkunde vor. Doch dies ist bisher nur eine Theorie, auch wenn sich bereits die Bundesregierung mit den zukünftigen Weichen für eine Token-Ökonomie im Rahmen ihrer Blockchain-Strategie beschäftigt.

Die Verdinglichung von Vermögenswerten darf nicht länger auf dem gutgläubigen Erwerb von solchen basieren. Die Token Inhaberschaft benötigt standardisierte Mechanismen und nachvollziehbare Rahmen, in denen auch die steuerrechtliche Beurteilung eingeschlossen ist. Denn bei Real Estate Assets werden Gewinne erzielt, die damit der Besteuerung unterliegen.

Dafür müssten sie jedoch als Wirtschaftsgüter anerkannt werden, was sie derzeit nicht sind. Und auch die Umsatzsteuer könnte ein Thema werden, denn da Token auch als Zahlungsmittel eingesetzt werden können, muss die umsatzsteuerliche Betrachtung einfließen. Das digitale Phänomen NFTs braucht in Zukunft klare Grenzen und Gesetze, um sich wirklich vom Hype zum etablierten Ökosystem zu entwickeln.

Was sind NFTs?

NFT steht für Non-Fungible Token, die, anders als ihr Gegenstück die Fungiblen Token, keinen festen Gegenwert besitzen. Auf Deutsch bedeutet der Begriff sowas wie “nicht austauschbare” Token. Ein NFT ist stets einzigartig und kann nicht durch einen anderen Gegenstand ersetzt werden. Die digitalen Besitzurkunden entstehen aus kryptografischen Verschlüsselungen, also einer hinterlegten Zeichenkette.

Die Schöpfer der Assets erstellen die Token und übertragen diese bei Veräußerung ihrer Werke. Inhalte können neben dem Echtheitszertifikat auch Stimmberechtigungen oder Eintrittskarten sein. Der NFT ist immer an eine Datei, ein Bild, einen Anteil einer Immobilie oder Ähnliches gekoppelt. Sie sind kryptografisch signiert, also verschlüsselt, und ihre Transaktionen auf der Blockchain gespeichert.

In den allermeisten Fällen erfolgt das derzeit auf der Ethereum-Blockchain. Für die Erstellung und den Verkauf der Token wird eine Kryptowährung und eine Wallet benötigt. Über einfache Plattformen und vorgefertigte Standards lassen sich die vertraglichen Inhalte über Smart Contracts dem Token zuordnen. Die Transaktionen werden dann der Blockchain hinzugefügt. Dafür fallen Transaktionsgebühren an. Nach ein paar Minuten ist die Transaktion dauerhaft und transparent auf der Blockchain gesichert.

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David Patrick Kundler
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Die nicht ersetzbaren respektive nicht austauschbaren Zertifikate sind mit der Blockchain verbunden, um ihre Einzigartigkeit zu gewährleisten. Sie sind an physische Gegenstände wie Autos oder Immobilien und Gemälde, aber auch an virtuelle Dinge wie Musik, digitale Kunstwerke oder Dokumente gebunden.

Fazit

Der Anlagemarkt bietet mit NFTs neben Aktien, Rohstoffen, Anleihen und Devisen die Erweiterung des Portfolios und damit die Erschließung neuer Märkte. Außerdem sind viele namhafte Unternehmen dabei, die Technologie für ihre Zwecke zu nutzen, beispielsweise wenn es um Schutz vor Plagiaten bei Luxusmarken geht. Fest steht aber schon jetzt, dass NFTs zahlreiche neue Assetklassen ermöglichen und mit ihrem praktischen Mehrwert überzeugen.

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