Eine Mietkaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen – also die Miete ohne Nebenkosten. Dies gilt für alle Arten von Kautionen: Barkaution, Bürgschaft oder eine Kombination aus beidem. Verlangt der Vermieter mehr, spricht man von einer „Übersicherung“. Das ist rechtlich nicht zulässig. Anders sieht es aus, wenn Sie freiwillig eine höhere Kaution leisten möchten. Das ist natürlich erlaubt. Viele Eltern tun das, um ihren Kindern beim Wohnungseinzug zu helfen. Da Kautionen teuer sind, haben Mieter gesetzlich das Recht, sie in drei Raten zu zahlen: die erste zu Beginn, die nächsten beiden in den Folgemonaten. Und bei Mieterhöhungen? Keine Sorge: Die Kaution darf nicht ohne Ihre Zustimmung nachträglich erhöht werden. Lassen Sie uns gemeinsam schauen, welche Kautionslösung am besten zu Ihrer Wohnsituation passt. Treten Sie mit uns in Kontakt.
Eine Mietkautionsversicherung ist eine Alternative zur Barkaution. Statt selbst Geld zu hinterlegen, garantiert ein Bürge im Schadensfall oder bei Mietschulden zu zahlen. Das kann eine Versicherung, Bank, Privatperson oder auch der Arbeitgeber sein. Der Bürge muss volljährig sein, wird vom Vermieter akzeptiert und muss in der Regel Nachweise zu Einkommen oder Schufa. Am häufigsten bürgen Eltern für ihre Kinder. Auch übernehmen auch Arbeitgeber Bürgschaften. Besonders in Großstädten, um Fachkräfte zu gewinnen. Ebenfalls bieten Banken Mietbürgschaften an (sogenannte „Bankavals“), allerdings seltener, da der Aufwand für sie oft zu hoch ist. Versicherungen wie Allianz Kundler hingegen bieten Mietkautionsversicherungen meist online an. Das ist schnell, unkompliziert und zu jährlichen Kosten zwischen 25 und 200 Euro. Spezialanbieter heißen Kautionskassen. Fragen? Treten Sie mit uns in Kontakt.
FOCUS-MONEY hat die Allianz Mietkaution in der Kategorie „auf erstes Anfordern“ zur Besten Mietkautionsversicherung gekürt – Ausgabe 39/2024. Das steckt dahinter.
David Patrick Kundler
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Wenn Sie sich für die Mietkautionsversicherung entschieden haben, sollten Sie ein paar Dinge beachten: Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter. Es ist wichtig, dass beide Seiten sich bezüglich der Mietkaution einig sind. Ist alles geklärt, können Sie den Antrag stellen. Wichtig ist nur, dass alle Angaben korrekt sind. Schauen Sie einfach noch einmal in Ihrem Mietvertrag nach. Alle Informationen aus dem Vertrag müssen auch so bei der Antragstellung angegeben werden. Bei der Meldeadresse muss es sich um die Adresse aus Ihrem Personalausweis handeln. Haben Sie alles gemacht? Prima, dann müssen Sie nur noch eine kleine Hürde überwinden: die SCHUFA-Prüfung. Diese wird direkt bei der Antragstellung erledigt. Und wenn dies geschafft ist, steht dem Versicherungsschutz nichts mehr im Wege. Nun bekommen Sie schnellstmöglich Ihre Bürgschaftsurkunde ausgehändigt – innerhalb von 24 Stunden. Diese müssen Sie dann nur noch im Original an Ihren Vermieter übergeben.
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Sie möchten kündigen? Das ist sehr schade! Aber natürlich unterstützen wir Sie dabei. Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen, senden Sie uns bitte die Original-Bürgschaftsurkunde zurück. Wenn diese bei uns eingegangen ist, kann die Mietkautionsversicherung beendet werden. Denn: Sie endet nicht automatisch mit dem Mietverhältnis. Die Bürgschaftsurkunde dient Ihrem Vermieter als Sicherheit und bleibt so lange gültig, wie sie sich in dessen Besitz befindet – auch nach dem Auszug. Teilen Sie uns deshalb bitte immer sofort mit, falls die Urkunde einmal verloren geht. Wir benötigen dafür eine kurze Bestätigung sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter. Danach bekommen Sie ganz schnell eine kostenlose Ersatzurkunde ausgestellt.
Sie wollen kündigen, aber die Urkunde ist einfach weg? Machen Sie sich keine Sorgen. Schließlich haben Sie uns an Ihrer Seite. Wenn Sie wirklich nicht mehr auffindbar ist, reicht ein Schreiben des Vermieters. Wichtig ist: In dem Schreiben muss stehen, dass die Urkunde nicht mehr vorliegt und dass keine Schäden oder Schulden offen sind. Erst dann können wir Ihre Versicherung kündigen.
Bei weiteren Fragen zu Ihrer Kündigung oder Ihrem bestehenden Mietkautionsvertrag sind wir auch persönlich für Sie da. Besuchen Sie uns gerne in einer unserer Filialen: In Berlin finden Sie uns am Kurfürstendamm 136 in Charlottenburg. Oder kommen Sie in Lübeck vorbei. Unser Team in der Große Burgstraße 23 freut sich auf Ihren Besuch und berät Sie gerne persönlich. Alternativ erreichen Sie uns per E-Mail, über das Kontaktformular oder Telefon: Europaweit unter der +49 (0)30 310 18 83 oder in Lübeck unter der +49 (0)451 4797 49 49.
Das A und O ist die Bürgschaftsurkunde. Denn sie ist der Nachweis dafür, dass eine Mietkautionsversicherung überhaupt besteht. Deshalb sollte sie während des gesamten Mietverhältnisses sorgfältig und sicher aufbewahrt werden. Natürlich kann immer auch mal etwas wegkommen. Dann ist es nur wichtig, den Verlust schnellstmöglich schriftlich zu melden. Und schon erhalten Sie eine Ersatzurkunde. Denn wenn wirklich mal etwas beschädigt wird oder die Miete nicht gezahlt wurde, hat der Vermieter so die Möglichkeit, die Bürgschaft in Anspruch zu nehmen. Deshalb sollten Sie den Schaden so schnell es geht melden. Dies können Sie telefonisch, per E-Mail, über das Kontaktformular oder auch persönlich direkt vor Ort erledigen.
Für ein persönliches Gespräch und für die Abgabe der Unterlagen stehen Ihnen bei Allianz Kundler zwei Filialen zur Verfügung. In Lübeck finden Sie uns in der Großen Burgstraße 23 und in Berlin in Charlottenburg am Ku’damm 136. Damit der Antrag auch bearbeitet werden kann, ist es wichtig, dass die Schadensmeldung vollständig vom Vermieter ausgefüllt wird. Später muss alles auch noch unterschrieben werden. Gemeinsam mit dem ausgefüllten Formular muss auch die Original-Bürgschaftsurkunde eingereicht werden. Erst wenn beide Dokumente vorliegen, kann die Bearbeitung des Falls erfolgen.
Die Versicherung prüft anschließend die Angaben und kümmert sich um die weitere Abwicklung. Sobald alles geprüft und bewilligt wurde, wird die entsprechende Summe an den Vermieter ausgezahlt. Wichtig ist also: Ohne Originalurkunde und vollständig ausgefüllte sowie unterschriebene Schadensmeldung kann keine Bearbeitung erfolgen. Vermieter sollten daher frühzeitig darauf achten, alle erforderlichen Unterlagen griffbereit zu haben und diese korrekt einzureichen.
Für Fragen nimmt sich das Team von Allianz Kundler jederzeit für Sie Zeit.
Wenn Sie eine Mietkautionsversicherung bei Allianz Kundler abzuschließen möchten, brauchen wir zunächst ein paar Informationen zu Ihrer Person und Ihrem Mietverhältnis. Sie sind mindestens 18 Jahre alt und das Wunschobjekt befindet sich in Deutschland? Dann sind die ersten Voraussetzungen bereits erfüllt. Bedenken Sie jedoch: Die Versicherung für Privatpersonen eignet sich nur für Objekte, die der reinen privaten Nutzung dienen. Außerdem benötigen Sie eine gültige Bankverbindung mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats sowie eine gute Bonität. Zusätzlich werden einige Angaben zur Mietdauer, zum Mietobjekt, zu den Vermietern (ggf. zur Wohnungsverwaltung) und zum Mietbeginn benötigt. Nach der Prüfung aller Angaben kann der Vertrag in der Regel ganz einfach online abgeschlossen werden.
Sie stehen kurz vor dem Einzug, aber das Thema Mietkaution wirft noch Fragen auf? Keine Sorge! Wir lassen Sie im Umzugschaos nicht allein. Sie möchten wissen, welche Unterlagen Sie benötigen, welche Vorteile der Vertragsabschluss mit sich bringt oder ob Sie das Geld für die Kaution für die Einweihungsparty einplanen dürfen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an. In ganz Deutschland und Berlin sind wir unter der +49 (0)30 310 18 83 erreichbar. In Lübeck unter der +49 (0)451 4797 49 49. Alternativ können Sie uns natürlich auch eine E-Mail schreiben. Oder möchten Sie lieber persönlich „Hallo“ sagen? Sehr gern! Unsere Türen stehen für Sie offen: In Berlin-Charlottenburg erwarten wir Sie am Kurfürstendamm 136. Und in der Lübecker Altstadt freuen wir uns auf Ihren Besuch in der Großen Burgstraße 23.
Aus- und Umzüge sind teuer. Jeder Cent zählt. Verständlich also, dass Sie Ihre Kaution so schnell wie möglich zurückhaben möchten. Laut § 548 BGB hat der Vermieter allerdings das Recht, die Mietsicherheit bis zu sechs Monate einzubehalten. Innerhalb dieses Zeitraums können sämtliche Schäden nämlich gemeldet werden. Geschieht das nicht, verfällt der Anspruch. Mit einer kleinen Ausnahme: Diese Regelung gilt nicht, wenn der Mieter Schulden hat. Wurden zum Beispiel die Nebenkosten noch nicht bezahlt, darf der Vermieter den entsprechenden Betrag auch über die sechs Monate hinaus einbehalten. So lange, bis alles beglichen ist. Das gilt auch für Beschädigungen in und an der Wohnung. Allerdings müssen diese wiederum innerhalb der Frist von sechs Monaten dem Mieter gemeldet worden sein. Bei sogenannten Schönheitsreparaturen entscheidet der Mietvertrag. Wurden diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, müssen sie in der Regel nicht übernommen werden. Dazu zählen zum Beispiel das Streichen von Wänden, Türen oder Heizkörpern.
Stellen Sie sich vor: Sie sind nun seit drei Monaten ausgezogen und haben alle Rechnungen beglichen. Jetzt brauchen Sie Ihre Kaution dringend, um sich endlich eine neue Küche kaufen zu können. Denn 5-Minuten Terrinen hatten Sie wirklich genug. Wenn keine schriftliche Vereinbarung zur Rückzahlung getroffen wurde, müssen Sie sich aber vermutlich noch etwas gedulden: Selbst wenn keine Zahlungen mehr offen sind, darf der Vermieter das Geld laut Gesetz die 6 Monate behalten. Versuchen Sie, das Ganze positiv zu sehen: Jeder Tag ist bares Geld. Denn am Ende bekommen Sie Ihre Kaution plus Zinsen zurück. Vielleicht reicht es dann nicht nur für eine Küche, sondern auch für einen kleinen Restaurantbesuch zur Feier des Neuanfangs.
Natürlich dürfen Sie den Vermieter jederzeit freundlich ansprechen. Vielleicht zeigt er sich kulant und überweist das Geld ja doch ein wenig früher. Wichtig: Wenn Ihnen Schäden oder Zahlungsrückstände vorgeworfen werden, haben Sie das Recht auf eine genaue und schriftliche Aufstellung. Der Vermieter ist dazu verpflichtet. Er darf die Kaution nur dann länger einbehalten, wenn tatsächlich etwas zu beanstanden ist. Und auch nur in der Höhe, in der Kosten entstehen. Bei noch offenen Nebenkosten, die bislang nicht abgerechnet wurden, darf er eine Schätzung vornehmen. Fällt die Nachzahlung am Ende geringer aus, bekommen Sie den Restbetrag zurück. Ist sie höher, müssen Sie die Differenz nachzahlen.
Mit einer Mietkautionsversicherung behalten Sie Ihr Geld von Anfang an in der Hand. Und der Vermieter ist trotzdem abgesichert. Clever, oder? Sie haben noch Fragen? Dann schnappen Sie sich das Telefon und rufen an: Europaweit und in Berlin sind wir unter der +49 (0)30 310 18 83 oder in Lübeck unter der +49 (0)451 4797 49 49 erreichbar. Wenn Sie im Imbiss nebenan sitzen, können Sie uns auch über die MeinAllianz App, per E-Mail oder über das Kontaktformular erreichen. Oder Sie verbinden Arbeit und Vergnügen und kommen nach einem Einkaufsbummel in der Lübecker Altstadt in unserer Filiale vorbei: Große Burgstraße 23. Das Gleiche gilt natürlich auch für alle Besucher der Hauptstadt. Hier finden Sie uns am Ku‘damm 136.
Wir finden sicher eine Lösung. Damit Sie Ihren Umzug mit einem finanziellen Puffer starten.
Ein Umzug bedeutet immer auch Veränderung. Neue Nachbarn, neue vier Wände, neue gemeinsame Erlebnisse mit Freunden und Familie. Und manchmal muss man sich von alten Dingen trennen, um unbeschwert einen anderen Weg einschlagen zu können. Mit Ihrer Mietkautionsversicherung ist es ähnlich. Sie gilt nur für das Zuhause, für das Sie sie abgeschlossen haben. Das heißt: Sie wird nicht auf das neue Mietobjekt übertragen. Wenn Sie ausziehen, ist es deshalb wichtig, den bestehenden Vertrag zu kündigen.
Voraussetzung dafür ist in der Regel eine Freigabeerklärung Ihres bisherigen Vermieters. Diese bestätigt, dass keine offenen Forderungen mehr bestehen. Also keine Schäden, keine ausstehenden Nebenkosten oder sonstige Ansprüche. Sobald die Versicherung von Ihrem Vermieter schriftlich darüber informiert wurde, wird Ihr Vertrag beendet. Und was ist mit der neuen Wohnung? Ganz einfach: Sie schließen eine neue Mietkautionsversicherung ab. Individuell auf das neue Mietverhältnis abgestimmt. So genießen Sie auch dieses Mal mehr finanzielle Freiheit beim Umzug und müssen keine hohe Kaution aus eigener Tasche zahlen. Einfach neu beantragen und den Versicherungsnachweis an den neuen Vermieter übermitteln. So einfach sind dann selbst im neuen Zuhause auf der sicheren Seite.
Ein Tipp: Vielleicht haben Sie bemerkt, dass der Vermieter nach der Übergabe Ihre Kaution länger als erwartet einbehalten hat? Besprechen Sie solche Punkte am besten bereits vor Vertragsabschluss mit ihm. So können Sie für einen späteren Auszug optimal vorsorgen. Falls Sie Fragen haben, hilft Ihnen das Team von Allianz Kundler beim Wohnungswechsel und allen Themen rund um die Mietkautionsversicherung gerne weiter. Kommen Sie einfach vorbei: In Lübeck finden Sie uns in der Große Burgstraße 23. In Berlin freuen wir uns auf Ihren Besuch am Kurfürstendamm 136. Natürlich können Sie uns auch eine Mail schreiben – oder direkt anrufen: europaweit und in Berlin unter +49 (0)30 310 18 83 oder in Lübeck unter +49 (0)451 4797 49 49. Damit Sie ganz entspannt und ohne finanzielle Sorgen im neuen Zuhause ankommen können.